Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherte Personen:

  • Versicherungsnehmer
  • Berechtigte Fahrer und Insassen (z.B. Mitarbeiter) der versicherten Fahrzeuge
  • Alle auf die versicherte Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge sind versichert

Versicherte Leistung:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Bei einem Unfall erleiden Sie ein Schleudertrauma und verlangen Schmerzensgeld.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Sie möchten nach einer misslungenen Reparatur gegen die Werkstatt vorgehen.
  • Steuer-Rechtsschutz: Sie streiten sich mit dem Finanzamt, weil die Steuern für Ihren PKW falsch berechnet wurden.
  • Sozial-Rechtsschutz: Sie hatten auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, aber die Berufsgenossenschaft verweigert die Anerkennung eines Wegeunfalls. Wir unterstützen Sie bei diesem Rechtsstreit.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz: Die Straßenverkehrsbehörde hat Ihnen den Führerschein entzogen. Wir helfen Ihnen, sich hiergegen zu wehren.
  • Straf-Rechtsschutz: Wenn Sie sich nach einem Unfall gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren müssen, übernehmen wir die Anwaltskosten.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Sie sollen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Parkverstoßes zahlen. Sie wollen dagegen vorgehen und können dabei auf uns zählen.
  • Opfer-Rechtsschutz: Wenn Sie auf einer Fahrt im Straßenverkehr Opfer einer Straftat werden, unter-stützen wir Sie als Nebenkläger im Strafverfahren.

Das besondere Plus

  • Auch der Kauf neuer Fahrzeuge ist versichert, sofern sie zur Eigennutzung erworben werden.
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge sind neu hinzukommende Fahrzeuge zu Lande bis zur nächsten Fälligkeit beitragsfrei mitversichert.

Hinweis:

  • Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro.
  • Im Vertrags- und Sachenrecht besteht eine Wartezeit von drei Monaten; entfällt bei Kauf/Leasing fabrikneuer KfZ

Privat-Rechtsschutz

Versicherte Personen/Objekte:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehepartner oder namentlich genannte Lebenspartner
  • Ihre minderjährigen Kinder bzw. Ihre volljährigen Kinder, die weder verheiratet sind noch eine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben
  • Ihre Eltern (ab 65 Jahren) sind beitragsfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen im gleichen Haushalt leben, dort mit Erstwohnsitz gemeldet und nicht berufstätig sind sowie im Versicherungsschein genannt werden.
  • Versichert sind alle von Ihnen und Ihrer Familie privat genutzten und privat zugelassenen Fahrzeuge.
  • Es sind alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland mitversichert.

Versicherte Leistungen:

  • Privat-Rechtsschutz: wenn Ihr Partner sich mit seiner Versicherung wegen einer Berufsunfähigkeitsrente streiten muss oder wenn Sie anwaltlichen Rat bei erbrechtlichen Streitigkeiten benötigen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: wenn Ihr privates Kfz nicht fachgerecht repariert wird oder wenn Sie ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen sollen.
  • Berufs-Rechtsschutz: wenn Ihrem Partner der Arbeitsplatz gekündigt wird oder er beschuldigt wird, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen bzw. ein anderes Dienstvergehen begangen zu haben.
  • Immobilien-Rechtsschutz: wenn der Vermieter Ihrer Wohnung die Miete unverhältnismäßig erhöht oder das Finanzamt die Grundsteuer fehlerhaft erhebt.
  • JurWay Privat: schnelle und kompetente Rechtsberatung über das einzigartige ROLAND Online-Beratungsportal. Klären Sie Rechtsfragen mit einem Anwalt online, lassen Sie online einen Vertrag prüfen oder greifen Sie auf zahlreiche Musterverträge zu.

Hinweis:

  • Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro.

Ersparnisse

Die Ersparnisse für die individuell zubuchbaren Bausteine Verkehrs- und privater Rechtsschutz liegen zwischen 19 und 29 Prozent.