Erweiterte Leistungen der DEHOGA-Mitgliedschaft

Firmenrechtsschutz

Versicherte Personen:

  • alle Mitglieder des DEHOGA Westfalen
  • deren Beschäftigten in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das versicherte Mitglied
  • freie Mitarbeiter, die für das versicherte Mitglied tätig sind

Neue Leistungen für Sie:

  • Arbeits-Rechtsschutz vor allen Gerichten
    - unter anderem mit Rechtsschutz bei Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren
    - Höchstbeitrag 5.000 Euro
    - Bis zu drei Verfahren pro Jahr
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich
    - bereits im Widerspruchsverfahren
  • Sozial-Rechtsschutz
    - bereits im Widerspruchsverfahren
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    -  bereits ab dem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren

Das besondere Plus:

  • Rechtsschutz für telefonische Erstberatung zu allen rechtlichen Fragen
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Wo hilft der Firmen-Rechtsschutz?

  • Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Schadensfall nach Arbeitsunfall
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
  • Abmahnungen wegen behauptetem illegalen Download
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab 2. Instanz
  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Arbeitsschutzbestimmungen
  • Offene Forderungen - Forderungsservice

Hinweis:

  • Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro.

Straf-Rechtsschutz

Versicherte Personen:

Versichert sind Sie als Mitglied des DEHOGA Westfalen und Ihre Mitarbeiter – auch freie Mitarbeiter, solche von Fremdfirmen oder Zeitarbeitskräfte.

Neue Leistungen für Sie:

  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Erweiterter Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Das besondere Plus:

  • Mediationsverfahren
  • Telefonische Erstberatung
  • Vorsorgeversicherung

Wo hilft der Straf-Rechtsschutz?

  • bei (vermeintlichen) Verstößen gegen Hygienevorschriften
  • bei (vermeintlicher) Beschäftigung von Schwarzarbeitern
  • bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
  • bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • beim Vorwurf einer Fahrlässiger Körperverletzung
  • bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
  • bei (vermeintlicher) Steuerhinterziehung

Hinweis:

  • Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro. 

Ersparnisse

Die Ersparnisse für die individuell zubuchbaren Bausteine Verkehrs-, Imoobilien- und privater Rechtsschutz liegen zwischen 19 und 29 Prozent.