Fragen und Antworten zum erweiterten Rechtsschutz
Zu den wichtigsten Leistungen und Kompetenzen des DEHOGA Westfalen gehört der Service im Bereich Recht. Neben Musterverträgen, Merkblättern und weiteren Informationen liegt der Schwerpunkt bei der arbeitsrechtlichen Beratung inklusive der arbeitsgerichtlichen Vertretung.
In den letzten Jahren hat sich die Erwartung vieler Mitglieder an den Umfang einer Mitgliedschaft im Bereich Recht verändert, die Anfragen unserer Mitglieder nach zusätzlicher Vertretung in Zivil-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitensachen sind gestiegen. Diesem Wandel tragen wir mit einer Erweiterung unseres verbandlichen Leistungsangebots im Bereich Recht zum 1. Januar 2021 Rechnung.
Das bisherige Leistungsangebot des DEHOGA Westfalen wird für ALLE Mitglieder um einen Firmen- und einen Straf-Rechtsschutz ergänzt.
Darüber hinaus können die Bausteine Verkehrs- und Immobilien sowie privater Rechtsschutz zu Sonderkonditionen INDIVIDUELL hinzugebucht werden.
Die Leistungen des Verbandes werden um die Leistungen der Rechtsschutzversicherung dort ergänzt, wo der Verband bisher keine Beratung oder Vertretung angeboten hat. Insofern können die Mitglieder ab Januar mehr Leistungen des Verbandes in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Fragen oder einen Rechtsschutzfall haben, bleibt alles für Sie so, wie Sie es bereits heute kennen. Wenden Sie sich direkt an Ihren DEHOGA Westfalen.
Der erweiterte Rechtsschutz des DEHOGA Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2021 und umfasst automatisch alle Mitglieder des DEHOGA Westfalen.
Ihr erster Anlaufpunkt ist und bleibt Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle. So, wie Sie es bisher auch kennen.
Neben der DEHOGA Westfalen-Rechtsberatung, die Sie weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen können, profitieren Sie durch Ihre Mitgliedschaft ab dem 1. Januar 2021 automatisch vom Firmen- und Straf-Rechtsschutz. Durch den Gruppenvertrag, den der DEHOGA Westfalen mit der HDI-ROLAND Rechtschutz abgeschlossen hat, konnten wir erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zu den Marktpreisen der HDI-ROLAND für Sie erreichen. Dies schafft einen tatsächlich geldwerten Vorteil der Mitgliedschaft im DEHOGA Westfalen.
Der DEHOGA Westfalen hat neben dem für alle geltenden Gruppenvertrag für den Bereich des Firmen- und Strafrechtsschutzes einen Rahmenvertrag mit der HDI-ROLAND Rechtsschutzversicherung vereinbart, der für DEHOGA Westfalen-Mitglieder in den Bereichen Immobilien-, Verkehrs- und privater Rechtsschutz besonders interessante Konditionen bereithält.
Wenn Ihrerseits Interesse an diesen Produkten besteht, können Sie sich demnächst direkt an die HDI-ROLAND wenden: ...
Als Mitglied des DEHOGA Westfalen profitieren Sie ohne weiteres Zutun von unserem erweiterten Leistungsangebot. Die Erweiterung der rechtlichen Services um einen betrieblichen Rechtsschutz gilt automatisch für alle Mitglieder und ist ab Januar 2021 fester Bestandteil unserer Mitgliedschaft.
Unabhängig davon bleibt es Ihnen natürlich freigestellt, ob Sie Ihre bereits bestehende betriebliche Rechtsschutzversicherung behalten möchten. Wir empfehlen Ihnen allerdings zu überprüfen, ob es Schnittmengen zwischen den beiden Versicherungen gibt und wo Sie Sparpotential haben. Je nach Ergebnis kann es sinnvoll sein, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Für Betriebe mit bestehender Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende.
Es gibt aber im Versicherungsrecht eine anerkannte Form der Verkürzung auf einen Monat Kündigungsfrist. Dazu reicht ein kurzes Anschreiben an den Versicherer mit folgendem Inhalt:
„Ich bitte um Kündigungsfristverkürzung zu meiner Rechtsschutzversicherung, Versicherungsschein-Nr…… und bitte um eine kurze Bestätigung."
Somit besteht für Sie eine weitere Frist bis zur letzten Novemberwoche, innerhalb derer Sie die entsprechenden Leistungsvergleiche anstellen können.
Ein Mitglied ist aktuell Rechtsschutz-versichert und möchte seine Versicherung zum Jahresende kündigen, um dann die Leistungen des DEHOGA Westfalen zu nutzen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass noch in diesem Jahr ein Rechtsschutzfall auf das Mitglied zukommt. Wer übernimmt den Rechtsschutz über das Kündigungsdatum des 31.12.2021 hinaus?
Der Wechsel von Rechtsschutzversicherungen ist so geregelt, dass dem Kunden keine Nachteile entstehen. Im geschilderten Fall wird die Vorversicherung für den Fall bis zum Ende zuständig bleiben. Auch bei neuen Fällen, die in 2021 auftreten, deren Ursache aber noch in die Zeit der Vorversicherung fällt, bleibt diese zuständig.